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   OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18   

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https://dejure.org/2020,56787
OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18 (https://dejure.org/2020,56787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.2020 - 6 U 310/18 (https://dejure.org/2020,56787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 6 U 310/18 (https://dejure.org/2020,56787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 Abs 3 GG, Art 247 § 6 Abs 2 S 3 BGBEG
    Kfz-Finanzierungsvertrag: Fehlerhafte Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung; Gesetzlichkeitsfiktion für eine Musterwiderrufsinformation; Streitwert für eine negative Feststellungsklage nach Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an die Angabe zu den Auszahlungsbedingungen eines zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs aufgenommenen Darlehens

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages Anforderungen an die Angabe zu den Auszahlungsbedingungen eines zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs aufgenommenen Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    In der vorliegenden Variante eines über null liegenden Betrages, weil er dem Vertrag klar und verständlich entnehmen kann, dass der pro Tag zu zahlende Zins auf Grundlage des vereinbarten Vertragszinses über 0, 00 ? liegt, die Bank auf die Geltendmachung dieses Betrages jedoch verzichtet, wie sich aus den AGB ergibt (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 18, juris) und in der Variante des mit 0, 00 ? angegebenen Tageszinses aus den in den auch von der Stellungnahme zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2019 genannten Gründen.

    Soweit sie meint, die von ihr als in der Rechtsprechung "vereinzelt vertreten" bezeichnete Auffassung, fehlerhafte Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung führten nicht zu einem "verlängerten Widerrufsrecht", sei nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2019 nicht mehr vertretbar, übergeht sie, dass der Bundesgerichtshof diese Auffassung ausdrücklich bestätigt hat (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, juris, Leitsatz), so dass unabhängig von der Frage, ob die Angaben der Beklagten ausreichen, die fraglichen Angaben den Lauf der Widerrufsfrist nicht hindern.

    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher versteht die dortigen Angaben zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens dahin, dass ihm ein solches Recht dem Grunde nach voraussetzungslos zusteht (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 22, juris).

  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Der Streitwert für eine negative Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags bemisst sich nach dem Nettodarlehensbetrag zuzüglich einer auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - Senat, Urteil vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, Rn. 35; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 -, Rn. 13 f., jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Das ist auch hinreichend transparent, da sich dieser Hinweis auf der ersten Seite des Darlehensvertrages, direkt unterhalb der Nennung des bezifferten Gesamtkreditbetrags und damit an einer Stelle befindet, die von einem angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher typischerweise gelesen wird (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 59 f., juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Denn das allein fragliche Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil Sachurteilsvoraussetzung, während ein Feststellungsbegehren bei tatsächlich fehlendem Feststellungsinteresse auch - wie im Ergebnis auch vom Landgericht - aus sachlichen Gründen abgewiesen werden kann (BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 41, juris m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19

    Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Der Streitwert für eine negative Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags bemisst sich nach dem Nettodarlehensbetrag zuzüglich einer auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - Senat, Urteil vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, Rn. 35; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 -, Rn. 13 f., jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 312/18

    Negative Feststellungsklage: Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Der Streitwert für eine negative Feststellungsklage nach Widerruf eines Kfz-Finanzierungsvertrags bemisst sich nach dem Nettodarlehensbetrag zuzüglich einer auf den Kaufpreis geleisteten Anzahlung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - Senat, Urteil vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, Rn. 35; Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 -, Rn. 13 f., jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2020 - 6 U 310/18
    Nach der vollharmonisierten Verbraucherkreditrichtlinie gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 4 lit. c), Art. 10 Abs. 2 lit. d) und dem in deren Lichte europarechtskonform auszulegenden nationalen Recht sind nur die "Bedingungen für die Inanspruchnahme" des Kredits zu nennen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 56, juris).
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